Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gerechtfertig

gerechtfertig

, gerechtfertigt

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  • neverdt soll sein inhaber dieses briffes zum gerechtferdigsten und die wieder diesen brief zeuken, die sollen sein zum unrechtferdigsten
    1564 BrandenbSchSt. I 432
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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