Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerechtholz

Gerechtholz

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bestimmte Menge an Waldholz, die gewissen Untertanen aufgrund hergebrachter Gerechtsamen (zu bestimmten Terminen) kostenlos oder gegen geringe Bezahlung zusteht
vgl. Dingholz
  • gerecht- oder dingholz: dieses ist dasjenige holz, welches aus einem besonders alten rechte einigen unterthanen ganz waldzinßfrey oder gegen sehr leidentliche forstgebuͤhr abgegeben werden muß
    1779 Heppe,WohlrJäger2 179
-- "Bauholz?"