Gerechtigkeitsholz
Gerechtigkeitsholz
wie Gerechtholz
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daß an einigen orten das gerechtigkeitsholz nicht nach klaftern oder stämmen gereichet wird, sondern daß diesem oder jenem frei stehet, in gewissen tagen mit einem fuhr-werk sein beliebiges holz abzuholen1780 DWB. IV 1, 2 Sp. 3614
- Gutzeit,Livl. I 344 Faksimile