Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerechtigkeitshandlung

Gerechtigkeitshandlung

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Gerichts(ver)handlung
  • wiewol all gerechtigkhait-handlung bei dem gerichtstuel gehandelt sollen werden, mag doch der aid, dardurch auch der krieg abgeschnitten soll werden, von grossmechtigen personen auch von den schweer krankhen und gar alten dahaimb in iren höfen und wonungen aufgenumen werden
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