Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gerhaben
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Gergabe
Gergewand
Gerhabbrief
Gerhab(e)
Gerhabeid
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betreuen, Vormund sein über
- daz ir ... in als nagsten erben das [kind] untz seinen vogtpern jarn innhaben und gerhaben lasset1478 MHabsb. I 2 S. 581