gerhablich
gerhablich
vormundschaftlich
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ein ieder gerhab ... solle vmb sein gepflegte gerhabliche verwaltung, vor seiner pupillen obrigkait zu recht stehen1573 NÖLTfl. I 3, 31
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von der pupillen und minderjhärigen kinder tutorn und vormunden, auch allen dem was dem gerhablichen wesen anhengig ist1573 NÖLTfl. III 128, 1
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gerhabliche administration1602 AktGegenref.² II 232
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von gerhablicher verwaltung1669 ÖGerhabO. 418 Faksimile