Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gerhablich
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vormundschaftlich
- ein ieder gerhab ... solle vmb sein gepflegte gerhabliche verwaltung, vor seiner pupillen obrigkait zu recht stehen1573 NÖLTfl. I 3, 31
- von der pupillen und minderjhärigen kinder tutorn und vormunden, auch allen dem was dem gerhablichen wesen anhengig ist1573 NÖLTfl. III 128, 1
- gerhabliche administration1602 AktGegenref.2 II 232
- von gerhablicher verwaltung1669 ÖGerhabO. 418Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg