Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gerichtlicherweise
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1gerichtlich
2gerichtlich
gerichtlicherweise
- in betrachtung das sölche kauff grichtlicher wyss und mit offenem ruff beschächendBernGS. 1615 Bl. 30Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)