Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsbeseß

Gerichtsbeseß

Sitzung
  • da es nach mahlen zuer gerichtlicher procedure gelangt und den gerichtsbessess nit gnugsamb wehre, sein gemeinglich ein oder zwen ... scheffen zu assessoren ... erpetten worden
    1644 DiedenhofenW. 78