Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsdorf

Gerichtsdorf

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Gegensatz zu Amtdorf 
  • in den gerichtsdörfern, so denen von adel und anderen zuständig, exerciren die gerichtsherren ihre gerichte entweder selbst oder haben ihre gerichtshalter
    1693 Döpler,Theatr. I 60
unter Ausschluss der Schreibform(en):