Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsdorf
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Gegensatz zu Amtdorf
- in den gerichtsdörfern, so denen von adel und anderen zuständig, exerciren die gerichtsherren ihre gerichte entweder selbst oder haben ihre gerichtshalter1693 Döpler,Theatr. I 60Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel