Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtseingesessene

Gerichtseingesessene

Gerichtsuntertan
  • zwischen J.R. gerichtsherrn zu H. an einem und deßen gerichtseingeseßenen am andern theyll
    1667 JbGrafschMark 14 (1901) 104
unter Ausschluss der Schreibform(en):