Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtserkenntnis

Gerichtserkenntnis

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Urteil, Entscheidung
  • der sol dem andern nach gerichtserkanntnus sein schaden abthun
    1530 ÖW. IX 493
  • es soll gerichterkenntnis vor schult hinfüre gescheen für sytzenden gericht
    1550 ArchFrankfG.2 2 (1862) 230
  • nach verbrechung der that sol die gerichtserkantnus darauf folgen mit einer unnachlässigen straf
    17. Jh. ÖW. VI 212