Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtserkenntnis
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Urteil, Entscheidung
- der sol dem andern nach gerichtserkanntnus sein schaden abthun1530 ÖW. IX 493Faksimile (ca. 56 KB)
- es soll gerichterkenntnis vor schult hinfüre gescheen für sytzenden gericht1550 ArchFrankfG.2 2 (1862) 230
- nach verbrechung der that sol die gerichtserkantnus darauf folgen mit einer unnachlässigen straf17. Jh. ÖW. VI 212Faksimile (ca. 45 KB)