Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gerichtsfähig
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Gerichtserlaubung
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gerichtsfähig
wählbar für Gerichtsstellen
- daß sowol in dem löbl. unter- als land- und bauerngericht ... auch unverheyrathete von denen raths- und gerichtsfähigen familien angenommen werden sollen1766 Lahner,Samml. 126Faksimile - in Google Books