Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gerichtsfähig

gerichtsfähig

wählbar für Gerichtsstellen
  • daß sowol in dem löbl. unter- als land- und bauerngericht ... auch unverheyrathete von denen raths- und gerichtsfähigen familien angenommen werden sollen
    1766 Lahner,Samml. 126
unter Ausschluss der Schreibform(en):