Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsfolge

Gerichtsfolge

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Gerichtshilfepflicht der Untertanen
  • weil fast aller orten von denen unterthanen die schuldige amts- und gerichtsfolge ... verweigert
    1661 CAug. I 226
  • die unterthanen müssen ... die peinliche kosten tragen, alle verbrechen bestättigen, bewachen und alle andere gerichtsfolge leisten
    1669 ZThür.2 29 (1931) 468
  • DWB. IV 1, 2 Sp. 3659
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