Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsgebrauch
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- der R. seie dem H. nach ordnung und gerichtsgebrauch verkhünden zue lassen schuldig1561 EderRel. I 166
- der gerichtsgebrauch zählt bey abtretungsfällen die verwandtschaftsgrade1604 SolothurnStR. 218
- also het es wegen der halben liquiden schulden bey dem ... eingeführten gerichtsgebrauch sein verbleiben1714 CAustr. III 754Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so wird von einigen zu den gewohnheiten gesetzt der sogenannte stilus curiae oder gerichtsgebrauch1727 Leu,EidgR. I 38Faksimile - in Google Books
- DWB. IV 1, 2 Sp. 3666