Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gerichtsgehörig

gerichtsgehörig

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einem Gerichte unterworfen
  • alle unsere pottmässigen und gerichtsgehörigen 
    1558 WürtLändlRQ. II 735
  • da sie vorhin gesessen und dahin sie gericht-gehoͤrig oder da sie herkommen sind
    1743 BernChorg. 42
unter Ausschluss der Schreibform(en):