Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtskessel

Gerichtskessel

öffentlicher Braukessel
  • daß ein jeder so kaufbier mit dem gerichtskeßel brauet und in seinem hauße nicht verbrauchet, von jedem aufsatz ... 4 ß geben soll
    1668 JbGrafschMark 14 (1901) 110