Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtslandfolge

Gerichtslandfolge

Gerichtshilfe über Land
  • begüterte bürger, wann sie auff des raths ... gütern zu thun haben; item diejenigen welche zu den gerichtslandfolgen und musterungen gebraucht werden
    1630 CAug. II 556