Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsleitkauf

Gerichtsleitkauf

Gebühr an das Gericht bei Hauskauf (zum Gedächtnistrunk?)
  • gegen erlegung eines laidentlichen burgerrechts und richtigmachung den gerichtsleikauf mit 4 ß und den richter 12 ₰
    17. Jh. ÖW. VI 205
unter Ausschluss der Schreibform(en):