Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsmäßigung

Gerichtsmäßigung

Ermessen des Gerichts
  • unkosten und schäden nach billichen dingen oder gerichtsmäßigung zu vergleichen schuldig
    1679 TractIurIncorp. IV § 20
  • vor eine landgerichtsbeschau nach gerichtsmäßigung und andern umständen
    1693 CAustr. I 59