Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsmahl

Gerichtsmahl

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gemeinsames Essen der Gerichtspersonen aus verschiedenem Anlaß
  • 1607 SchwäbWB. I 414
  • ein nüwe unordnung und missbruch der grichtsmähleren halben ingeschlichen
    1628 BernMand. XVII 18, 59
  • verzaichnus der malefiz uncosten ... für das gerichtsmall am tag der execution wenigist verzehrt 10 fl.
    1669 SteirGBl. 3 (1882) 157
  • dreizöchen gulden wegen des gerichtsmall, so er [der Marktrichter] in andern jahr zu seinen abzug geben mueß
    17. Jh. ÖW. VI 197
unter Ausschluss der Schreibform(en):