Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsmahl
Artikel davor:
Gerichtslaube
Gerichtslauft
Gerichtslehen
(Gerichtlein)
Gerichtsleitkauf
Gerichtsleute
1gerichtlich
2gerichtlich
gerichtlicherweise
Gerichtslohn
Gerichtsmahl
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gemeinsames Essen der Gerichtspersonen aus verschiedenem Anlaß
- 1607 SchwäbWB. I 414
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- ein nüwe unordnung und missbruch der grichtsmähleren halben ingeschlichen1628 BernMand. XVII 18, 59
- verzaichnus der malefiz uncosten ... für das gerichtsmall am tag der execution wenigist verzehrt 10 fl.1669 SteirGBl. 3 (1882) 157Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- dreizöchen gulden wegen des gerichtsmall, so er [der Marktrichter] in andern jahr zu seinen abzug geben mueß17. Jh. ÖW. VI 197Faksimile (ca. 51 KB)