Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsort

Gerichtsort

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  • so soll der landweibel die verordnete gschwornen ... zu sammen pieten auf dem rechtstag am gewöhnlichen gerichtsort 
    1697 GraubdnRQ. III 107
  • was die form ... dieses examinis anlanget, sol soll es nirgends, als ... in dem gerichtshauß oder gerichtsorth beschehen
    1707 SudetenHGO. Art. 6 § 6
  • da bevorab das gerichtsorth oder die gerichtsstuben zu der wesenheit des eydes eben nicht erforderet wird
    1752 Greneck 432
  • 1784 Gutzeit,Livl. I 345
unter Ausschluss der Schreibform(en):