Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsprotokoll

Gerichtsprotokoll

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • durch den gerichtscriver in daß gerichtsprotocoll uffschriven laßen
    1574 Engelke,GogerichtDesum 66
  • so pfleget man eigentlich zum unterscheid jener allgemeiner und ordinairen gerichts-protocollen, die etwas weitlaͤuftiger, diese besondere, bey besonderen faͤllen abgehaltene protocolla, weilen sie meist kurz gefasset, und gleichsam nur verzeichnuͤsse sind, registraturen zu nennen
    1765 Fladt,Registratur. 10
  • DWB. IV 1, 2 Sp. 3670
unter Ausschluss der Schreibform(en):