Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtssekretär

Gerichtssekretär

  • zween secretarii, deren der eine die rechtssachen (dahero man ihne den gerichtssecretarium nennet) auffnimpt
    1619 Lazius,Wien III 80
  • diesen schuldbrief ... von dem gerichtssecretario unterzeichnen lassen
    1636 HusumStiftungsb. 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):