Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsstand

Gerichtsstand

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I zuständiges Gericht

I 1 Instanz
  • auf sein begeren von der ladung und gerichtzstandt lediggezellt werden
    1520 BairGO. III 13
  • wen das recht einen von dem gerichtsstande und also ab instancia loeßtailet ... solchs ist auch kein endturteil, sonder ein beiurteil
    1550 OlmützGO. 57
  • die loeßtailunge sol von dem gerichtsstande und also ab observacione judicii gescheen, also das ehr fürder möge peinlich beklagt werden
    1550 OlmützGO. 60
  • von der instantz und gerichtstand geledigt
    NürnbRef. 1564 III 1
  • 1627 BöhmLO. C 64
I 2
  • solle der denunciant ... wann dessen angaben falsch ... von dem behörigen gerichtsstand exemplarisch bestraffet werden
    1737 CAustr. IV 953
  • mit so vielen stattlichen privilegiis wider diesen gerichtsstand und all andern land- und hofgerichte ... versehen
    1768 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 425
  • die halsgerichten sind jene ubelthaͤter, so sie rechtsbehoͤrig unter ihrem gerichtszwang eingebracht, an einen anderen gerichtsstand ausfolgen zu lassen ... nicht schuldig
    1769 CCTher. 19 § 34
II Gerichtsverhandlung, Termin
  • den soll auch zu solchem gerichtsstand verkundt werden
    1540 SchwäbWB. VI Nachtr. 2014
  • die parteien in wehrendem krieg zu allem gerichtesstande nur einmahl fürgeladen werden
    1581 RigaStR. 262
  • für jeden gerichtsstand, so mündlich, 15 kreutzer, da aber schriftlich gehandelt würde, 10 kreutzer ... fordern
    1683 UlmEheO. 33
III Stellung und Rang eines Richters
bdv.: Richterstand
  • ein richter soll mit einmutiger stimme ... zum gerichtsstande ... erwehlet werden
    1540 Buchholz/Haltaus 674
  • mit andern bürgerlichen ämtern auch gericht- und ratstand begabt
    1609 JbKunsthistKaiserh. 17 (1896) p. 64
unter Ausschluss der Schreibform(en):