Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsstellung

Gerichtsstellung

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Zusammentreten des Gerichts
  • wann ein gerichtstellungh in der landschaft zu thun felt
    14. Jh. GrW. VI 626
  • ob jemandts einer richtsstillungh von nötten, soll er mit zweyen scheffen bey den vogt gehen, der soll ihme die gerichtsstellung thun
    vor 1563 Untermosel/GrW. II 493
unter Ausschluss der Schreibform(en):