Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsstunde

Gerichtsstunde

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • das ein jede gerichtsperson zu den furgenomenen gerichts- und rathsstunden sich zeitlich darzu vorfuge
    1530 RTAugsbUB. II 355
  • außerhalb der frue zeit oder gerichtsstundt so unter inen [Gerichtsdienern] einer waß zu thun hat, so sol der ander bei dem hern vogten bleiben
    1550 OlmützGO. 84
  • es sollen die procuratores auf die gerichtstage zu jeder bestimpter gerichtsstunden, ehe ... hoffrichter und urtheilsprecher sich zu gericht setzen, erscheinen
    1610 Wehner,HofgRottw. 18
unter Ausschluss der Schreibform(en):