Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtstisch

Gerichtstisch

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  • in dem gerichtshaus bei dem gerichtstisch ... den marktschreiber ... in das angesicht geschlagen
    1607 AktGegenref.2 II 429
  • zu dem gerichtstisch wo die panthattungsverordneten mit ihrer canzlei sitzen
    17. Jh. Westungarn/ÖW. VII 1007
  • wann die richter und die geschworne in gmaintssachen ... am gerichtsdisch sein, sollen sie mit entblösten haubt sitzen
    1717 NÖsterr./ÖW. XI 77
unter Ausschluss der Schreibform(en):