Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsunkosten
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Kosten des Gerichtsverfahrens
vgl.
Gerichtskosten
- welche parteÿ der andern den aufgewenten gerichts vncosten ... abtragen ... solle ... stehet in des gerichts discretion1573 NÖLTfl. I 35 § 1
- specification der zehrung, gerichts- und malefitzunkosten1635 ZMährSchles. 8 (1904) 205
- mißfählet es ihr gnaden, daß herr marktrichter die straffmessige parteien mit einem so geringen gerichtsuncosten ... hindurch gehen last1661 ÖW. VI 539Faksimile (ca. 46 KB)
- hat es wegen der zuerkannten gerichtsunkosten bey der bisherigen observantz sein verbleiben1714 CAustr. III 755Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)