Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsurkunde

Gerichtsurkunde

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von einem Gericht ausgestellte förmliche Urkunde über ein vor dem versammelten Gericht (oder einem Ausschuss) abgeschlossenes Rechtsgeschäft oder einen sonstigen dort verhandelten Sachverhalt, auch eine gerichtliche Entscheidung; idR. von den Parteien wegen der hohen Beweiskraft beantragt
  • gerichtsvrkhundt crafft dessen attestiert würdet, dass A. ... das Helmelguett ... mit recht erhalten
    1512 BeitrOÖLk. 52 (1900) 23
  • solher geschicht vnd vbergab begertn baid tail brieff vnd g[erichts]vrkund 
    1520 Indersdorf II 268 (nr. 1904)
  • daß der obsiegende theil dem grundherrn von dem gericht, wo die urthel ergangen, einen ordentlichen compaß oder gerichtsurkundt bringe
    1550 Walther,Tract. VIII Kap. 26
  • soll auff sein [Gläubiger] anruffen ... die gerichtsurkund ausgeferiget werden
    ÖstExekO.1655 4 § 3
  • die gerichtsurkund ist ein öffentlich gerichtliches zeugniß übe ein behebtes recht oder über eine geführte execution
    1688 Beckmann,Idea 176
  • eine gerichtsurkunt ... einzulegen
    1733 NÖsterr./ÖW. VIII 1106