Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtswandel

Gerichtswandel

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Geldbuße an das Gericht
  • sol demselben deupschergen puren, ... was im von wunden und andern klainen gerichtswandeln ... gevallen mag
    1428 Tomaschek,Wien I nr. 130
  • 1464 CadolzburgSalB. 300
  • sein mit peen und gerichtswandeln ubergriffen
    1515 BeitrSteirG. 14 (1877) 121
  • welcher diebstal undter gemellter summa ist, das soll ... für ainen gerichtswanndl gestrafft werden
    1553 BairFreibf. 225
  • das ein ieder ... bei allen ehehaften rechten ... erscheinen soll, bei einem großen grichtswandel 
    1559 Oberpfalz/GeöArch. I 1 S. 363
  • das reutten bei peen aines gerichtswanndls verpotten
    1592 SalzbWaldO. 57
  • bey straff des gerichtswandl 
    1601 Eisenstadt/MHungJurHist. V 2 S. 97
  • bey straff aines ghrtswandls 
    1692 MittSalzbLk. 5 (1865) 103
  • straffen um 72 ₰ als ein gerichtswandl 
    17. Jh. ÖW. VI 194
  • alle fravel- und gerichtswandl so sich ... in ihren rüegämbter verlaufen ... haben
    17. Jh. ÖW. VI 358
  • wan sei [die Raufer] schon verglichen werden, stehet doch der gerichtswandl dem gerichtsherren bevor
    18. Jh. ÖW. VI 443
unter Ausschluss der Schreibform(en):