Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtswandel
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Geldbuße an das Gericht
- sol demselben deupschergen puren, ... was im von wunden und andern klainen gerichtswandeln ... gevallen mag1428 Tomaschek,Wien I nr. 130
- 1464 CadolzburgSalB. 300
- sein mit peen und gerichtswandeln ubergriffen1515 BeitrSteirG. 14 (1877) 121
- welcher diebstal undter gemellter summa ist, das soll ... für ainen gerichtswanndl gestrafft werden1553 BairFreibf. 225Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- das ein ieder ... bei allen ehehaften rechten ... erscheinen soll, bei einem großen grichtswandel1559 Oberpfalz/GeöArch. I 1 S. 363
- das reutten bei peen aines gerichtswanndls verpotten1592 SalzbWaldO. 57
- bey straff des gerichtswandl1601 Eisenstadt/MHungJurHist. V 2 S. 97
- bey straff aines ghrtswandls1692 MittSalzbLk. 5 (1865) 103Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- straffen um 72 ₰ als ein gerichtswandl17. Jh. ÖW. VI 194Faksimile (ca. 51 KB)
- alle fravel- und gerichtswandl so sich ... in ihren rüegämbter verlaufen ... haben17. Jh. ÖW. VI 358Faksimile (ca. 47 KB)
- wan sei [die Raufer] schon verglichen werden, stehet doch der gerichtswandl dem gerichtsherren bevor18. Jh. ÖW. VI 443Faksimile (ca. 48 KB)