Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsweibel

Gerichtsweibel

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Gerichtsdiener
  • wie der gerichtsweibel gehalten werden sol
    1456 ZürichStB. III 201
  • wer unsern gerichtzweibel beschelket von pfenden ... wegen
    Ende 15. Jh. LuzernStR. Art. 49
  • schulthaiß ... besoldung monatlich 40 fl., ... einem greichtsschreiber zween sold 8 fl., ... einem gerichtswaibel ein sold 4 fl.
    1563 Moser,KreisAbsch. I 261
  • soll in dem generalkriegsgericht ein gerichtswebel verordnet werden ..., und ihm obliegen soll ein oder andern auf ordre zu citiren, auch auf erfordern anzuklagen
    1683 Schweden/Lünig,CJMilit. 1353
  • Niedersimmental 275
unter Ausschluss der Schreibform(en):