Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gerichtszwängig

gerichtszwängig

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einem Gericht unterworfen
  • sol der vorster ... allen denen, so dahin gerichtzzwengig sind, das acht tag vor zu wüssen tun
    15. Jh. ZürichOffn. I 494
  • gotzhus lütten, so vszerthalb ätters sitzend vnd aber dahin gerichtzwengig sind
    oJ. GrW. I 121
unter Ausschluss der Schreibform(en):