Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gernbürger
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wer das Bürgerrecht begehrt
- ist ertheilt ..., nicht ehender mit solchen gernburgern einen contract abzuschliessen, als bis sie mit dem nachgesuchten burgerrecht würden begnadiget worden seyn1759 Lahner,Samml. 479Faksimile - in Google Books
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