Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gernmeister
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Handwerksgeselle, der Meister werden will
- 1708 NürnbBuchb./Gatterer II 1, 119
- daß zum theil solche meisterstücke dem gernmeister vorgelegt werden, welche oftmals einen ziemlichen kostenaufwand erfordern1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1296Faksimile - in Google Books
- Klenz,ScheltenWB. 61
- Schmeller2 I 1682
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