Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerstenangel
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gern
Gernbürger
(gernen)
Gernmeister
Geröhr
Geröllich
Gerschaft
(Gerschemerchte)
Gerste
Gerstenangel
lies Gertenangel ?
vgl.
Gerte (II 2)
- die gersten und alle andere angelt sollen auff den Rein verboten seyn1683 CJVenatorio-Forest. III 300Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"