Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerümpelmarkt
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- es was ein solcher gerümbelmärcht gewesen, dass, welcher nur etwas baar gelt gehabt, mit wenigem gelt eines grossen werts hat kaufen können1656 SchweizId. IV 414Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons