Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geruhig

geruhig

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vgl. Geruhe, geruht
  • sich frauwin eyner geruwigin frihin besitzunge
    um 1360 GoldBulle 136
  • seczen sy ... in liplich, nüczlich, gerüwig gewalt und gewer
    1387 MWirzib. IX 487
  • stille leipliche geruige nutzliche gewalt und gewere
    1469 GeöArch. II 1 S. 242
  • [dem Käufer] solches kaufes ... eine geruhige besitzunge machen
    1596 WitzenhStB. 196
  • meine vorfahren und ich haben ... solches recht an unserm hammergut ... geruhig besessen
    1606 Span,Bergurthel 9
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