Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geruhsam
geruhsam
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- wo die habe ... mit hangendem rechtenn als spennig ... begriffen were, so soll dauor die gerusam habe oder recht, die nit spennig were, fürgenommen werdenNürnbRef.(1479/84) XI 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit