Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geruhsam

geruhsam

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
unangefochten
  • wo die habe ... mit hangendem rechtenn als spennig ... begriffen were, so soll dauor die gerusam habe oder recht, die nit spennig were, fürgenommen werden
    NürnbRef.(1479/84) XI 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):