Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesage
Gesage
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II
Gerede, Gerücht
- SchwäbWB. III 439
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III
Ausspruch, Befugnis
vgl.
Gesag (I)
- was ... von bürgermeister und rhat vor rhatsamb befunden werden mochte, solle der gemeinde ... allemahl vorgehalten und von denen selben ... eingefolgt, und also magistratus wie von alters hero geschehen bei ihrem gesage und geheisch verpleiben1683 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 38