Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gesamt
II gesamte Hand gemeinsam
- 1 im Lehnswesen
- a Übertragung eines Lehens an mehrere, Mitbelehnschaft
- b mehrere Lehensherren geben gemeinsam ein Lehen
- 2 allgemein
- 3 gemeinsame Übernahme einer Verpflichtung
- 4 gemeinsamer Besitz
- -- Gesamteigentümer
- 5
III mit gefalteten Händen