Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesandtschaftrecht
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Unverletzlichkeit des Gesandten
- als ... angezogne schmachreden den fürsten kund, seyn sie dermassen verbittert worden, daß ihne [den Gesandten] die gesandschafft-recht und geistliche würde schwerlich beschützt haben1666 SalzbChr. 162
- seynd all jene, welche sich des gesandschafftrechts zu erfreuen ... haben, von dem ordentlichen gerichtszwang befreyet1753 CJBavJud. I § 11Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg