Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesandtschaftrecht

Gesandtschaftrecht

Unverletzlichkeit des Gesandten
  • als ... angezogne schmachreden den fürsten kund, seyn sie dermassen verbittert worden, daß ihne [den Gesandten] die gesandschafft-recht und geistliche würde schwerlich beschützt haben
    1666 SalzbChr. 162
  • seynd all jene, welche sich des gesandschafftrechts zu erfreuen ... haben, von dem ordentlichen gerichtszwang befreyet
    1753 CJBavJud. I § 11