Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschäftnisbrief
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schriftliche Vollmacht
- solich huldung ... ist ... gewalt geben ... ze erfordern, als wir des unsers gnedigen herren gewalt- und gescheftnisse brief habent1427 NeuenburgStR. 55Faksimile (ca. 165 KB)