Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschände
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Geschäftvollführer
Geschäftsvollzieher
Geschäftswährung
geschäftweise
Geschäftzettel
Geschäftszug
Geschände
I
Schande, Verleumdung
II
Schaden, Dieberei, Ruhestörung
- MnlWB. II 1598
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- SchweizId. VIII 881
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