Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Geschau

1Geschau


I amtliche Schau

I 1
  • schluegen die barchattuech auf von geschau zu geschau 
    15. Jh. AugsbChr. II 113
  • mit denjenigen pferden, so erst herein nach ordentlich jährlichen geschau erkauft oder ertauschet
    1655 WürtLändlRQ. I 47
  • den ... grundzinss ... an gutem ... dortiger geschau gemässem ... kernen zu liefferen
    1728 Leu,EidgR. II 450
  • zeichen der tuech, so sie an der weißen geschaw bekhomen
    oJ. Schmeller2 II 351
I 2 zur Festsetzung der Belastung (bei Drittelgütern)
II ärtzliche Untersuchung
III auf die geschau arbeiten ohne Bestellung, zur Auswahl arbeiten
IV Brautschau
unter Ausschluss der Schreibform(en):