Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gescheidmeier

Gescheidmeier

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Vorsitzer des Gescheids (VI) 
  • das gescheid ... der präsident heisset gescheidmeier, dessen bediente sind die bannwarten
    1757 Waldkirch,Einl. II Anh. 35
  • die bahnwarthen sollen ... das anstößige ... ihrem gescheidmeyer anzeigen
    1770 BaselRQ. I 2 S. 1049 (nr. 565 If.)
unter Ausschluss der Schreibform(en):