Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschenkgeber

Geschenkgeber

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  • solle der beytrag, wie er zur zeit der collation nemlich zur zeit des geschenkgebers tod sich befindet, ... angesehen werden
    1729 CAustr. IV 578
  • 1794 PreußALR. I 11 § 1066
  • dauert die verbindlichkeit der geschenknehmer nur so lange, als die pflicht des geschenkgebers, dergleichen alimente zu reichen, würde bestanden haben
    1794 PreußALR. I 11 § 1121
  • der geschenkgeber und jeder, welchen der gläubiger zu ernähren verbunden ist, kann die theilweise zahlungsannahme verlangen, so fern der schuldner das ganze nicht zahlen kann
    BadLR. 1809 Satz 1244 b
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