Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschenkordnung

Geschenkordnung

  • geschencks ordnung; dieweil wir hier einen fremden gesellen haben und sind willens, ihm nach handwerks gebrauch und gewohnheit das geschenck zu geben; ist einer oder der ander, der etwas auf ihn zu sagen weis, der spreche und schweige hernach
    1784 Nyrop,HdvDanm. 81