Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschenkordnung
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Geschenknehmer
Geschenknehmung
Geschenknis
Geschenkordnung
- geschencks ordnung; dieweil wir hier einen fremden gesellen haben und sind willens, ihm nach handwerks gebrauch und gewohnheit das geschenck zu geben; ist einer oder der ander, der etwas auf ihn zu sagen weis, der spreche und schweige hernach1784 Nyrop,HdvDanm. 81