Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geschenkt
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geschenktes Handwerk: in dem Zunftgeschenk an wandernde Gesellen üblich
- geschenkter jung1549 FrankfZftUrk. II 300
- geschenkte handwerker1566 Moser,KreisAbsch. I 409Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1594 Regensburg/Wissell,Hdw. II 509
- 1607 Münster/Ledebur,Arch. I 31
- bey den geschenckten handwerken ein junger gesell ... wo er hinkommt arbeit findet und dadurch eine zeitlang subsistiren ... kan1700 PreußAkUB. 165Faksimile - digitalisiert von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
- geschänckt und nicht geschänckt handwerksmeistersöhne1769 BadZftO. 130Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mein freundt, so wist, das es ein geschenckhtes handwerkh istoJ. Hans Sachs, Kandelgießer/MittGMus. 2 (1887/89) 76
- der bisher bestandene unterschied zwischen den geschenkten und ungeschenkten handwerkin ... aufgehobenoJ. ÖstVerordn. I 203
- Beier,HdwLex. 145
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- Gutzeit,Livl. I 347
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