Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschicklichkeit

Geschicklichkeit

Fähigkeit, Eignung
  • deren amt ... solang, bis solche personen wiederum zu ihrer gesundheit und geschicklichkeit ... treten, währen soll
    1577/83 LünebRef. 751
  • nachdem die amptleute auch nicht aller gleicher geschickligkeit sein, hetten sie von den landtredten ... zu sich in schweren hendeln zu ziehen
    1578 Nostitz,Haushaltb. 152
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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