Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschlechtergeld

Geschlechtergeld

  • die sogenannten regenten haben nicht allein was vorgegangen, passieren lassen, sondern sie selbsten sind die ... täter gewesen ..., item von aufnehmung der geschlechtergelder um 5 %, da man doch ... genugsam um 4 [hat] bekommen können
    1615 VeröfflFrankf. VII 2 S. 662