Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschlechtergeld
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Geschlechtergeld
- die sogenannten regenten haben nicht allein was vorgegangen, passieren lassen, sondern sie selbsten sind die ... täter gewesen ..., item von aufnehmung der geschlechtergelder um 5 %, da man doch ... genugsam um 4 [hat] bekommen können1615 VeröfflFrankf. VII 2 S. 662